Bußgeldrecht: Poliscan Speed – Die Luft für die Verteidigung wird dünner!

Ich hatte bereits hier berichtet, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messsystem Poliscan Speed vom OLG Düsseldorf als standardisiertes Messverfahren betrachtet werden.

Nun folgt, der Kollege Burhoff weist darauf hin, nach sich das OLG Karlsruhe letztlich ebenfalls zu Wort gemeldet hat, aktuell das KG Berlin dieser Auffassung.

Wie bereits erläutert, hat dies zur Folge, dass die Anforderungen an die Begründung der Korrektheit der Messung für das Gericht geringer werden. Die Verteidigung ist also gehalten, im Verfahren konkrete Anhaltspunkte für fehlerhafte Messungen vorzutragen.

Mein Rat: Sie sind geblitzt worden? Dann holen Sie sich anwaltlichen Rat! Insbesondere, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, sollten Sie nicht die Möglichkeit auslassen, das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung anwaltlich (und ggf. gutachterlich) überprüfen zu lassen.

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