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	<title>Kommentare für Bella &amp; Ratzka Rechtsanwälte</title>
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	<description>Rechtsanwälte &#38; Strafverteidiger in der Lutherstadt Eisleben</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 14:51:20 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Unsinnige Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen (1) von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung - Seite 199 - netzwelt.de Forum</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/unsinnige-verteidigung-gegen-filesharing-abmahnungen-1/comment-page-1/#comment-376</link>
		<dc:creator>FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung - Seite 199 - netzwelt.de Forum</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 14:51:20 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Rechtsberatung abgeben dürfte kann ich nur einen Verweis auf die zwei folgenden Links machen.  Unsinnige Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen (1) &#124; Bella &amp; Ratzka Rechtsanwälte LG Erfurt, Urteil 3 O 1140/08 Abmahnung Zugang  Es gibt Situationen bei denen man evtl. doch einen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Rechtsberatung abgeben dürfte kann ich nur einen Verweis auf die zwei folgenden Links machen.  Unsinnige Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen (1) | Bella &amp; Ratzka Rechtsanwälte LG Erfurt, Urteil <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 O 1140/08" target="_blank" title="3 O 1140/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)">3 O 1140/08</a> Abmahnung Zugang  Es gibt Situationen bei denen man evtl. doch einen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit ist nicht tariffähig von Arbeitsrecht: Auch christliche Gewerkschaft GKH ist nicht tariffähig &#124; Bella &#38; Ratzka Rechtsanwälte</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/tarifgemeinschaft-christlicher-gewerkschaften-fur-zeitarbeit-ist-nicht-tariffahig/comment-page-1/#comment-356</link>
		<dc:creator>Arbeitsrecht: Auch christliche Gewerkschaft GKH ist nicht tariffähig &#124; Bella &#38; Ratzka Rechtsanwälte</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Sep 2011 13:43:39 +0000</pubDate>
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		<description>[...] für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt wurde (siehe hier), hat es nunmehr auch die Christliche Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt wurde (siehe hier), hat es nunmehr auch die Christliche Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Keine Beratungshilfe bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen von DomBart</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/keine-beratungshilfe-bei-mehrfachen-urheberrechtsverstosen/comment-page-1/#comment-319</link>
		<dc:creator>DomBart</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 11:10:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-ratzka.de/?p=925#comment-319</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Ratzka,
ich wollte noch einmal nachfragen was es bei dem oben genannten Fall gegeben hat. Habe auch 2 Abmahnunhgen von 2 Kanzleien wegen 2 verschiedenen Urheberrechtsverletzungen bekommen. Habe mir sofort Rechtsbeistand gesucht und Beratungshilfescheine beantragt. Bei mir hat der Rechtspfleger auch nur 1 mal bewilligt, mit genau der gleichen Begründung (ich könnte die Sachen vom Anwalt ja abschreiben). Nur weil ich schonmal dabei war wie ein Zahn gezogen wurde kann ich ja auch nicht die Arbeit eines Zahnarztes machen. Jetzt bin ich ein wenig verzweifelt, denn mein Anwanlt will logischerweise sein Geld (welches ihm zweifelsohne zusteht) haben. Nicht das er mir Druck macht, aber die Rechnung steht trotzdem im Raum.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Ratzka,<br />
ich wollte noch einmal nachfragen was es bei dem oben genannten Fall gegeben hat. Habe auch 2 Abmahnunhgen von 2 Kanzleien wegen 2 verschiedenen Urheberrechtsverletzungen bekommen. Habe mir sofort Rechtsbeistand gesucht und Beratungshilfescheine beantragt. Bei mir hat der Rechtspfleger auch nur 1 mal bewilligt, mit genau der gleichen Begründung (ich könnte die Sachen vom Anwalt ja abschreiben). Nur weil ich schonmal dabei war wie ein Zahn gezogen wurde kann ich ja auch nicht die Arbeit eines Zahnarztes machen. Jetzt bin ich ein wenig verzweifelt, denn mein Anwanlt will logischerweise sein Geld (welches ihm zweifelsohne zusteht) haben. Nicht das er mir Druck macht, aber die Rechnung steht trotzdem im Raum.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Arbeitsrecht: Peter ohne Wolf &#8211; Arbeitsgerichte und die Kunst von M. Drockner</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/peter-ohne-wolf-arbeitsgerichte-und-die-kunst/comment-page-1/#comment-297</link>
		<dc:creator>M. Drockner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 22:13:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bella-ratzka.de/?p=1963#comment-297</guid>
		<description>Die Klagepartei war offensichtlich schlecht vertreten. Es handelt sich - wie der Verfasser andeutet -  um eine ganz normale betriebsbedingte Kündigung. Und da lernt man schon als Student,dass im Rahmen der Prüfung des ersten Abschnitts (dringende betriebliche Erfordernisse) keine Vernünftigkeitsprüfung anzustellen ist.

Die Klagepartei solltemit ihrem Anwalt noch malsehr eindringlich reden, was etwaige Honorarforderungen angeht:-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Klagepartei war offensichtlich schlecht vertreten. Es handelt sich &#8211; wie der Verfasser andeutet &#8211;  um eine ganz normale betriebsbedingte Kündigung. Und da lernt man schon als Student,dass im Rahmen der Prüfung des ersten Abschnitts (dringende betriebliche Erfordernisse) keine Vernünftigkeitsprüfung anzustellen ist.</p>
<p>Die Klagepartei solltemit ihrem Anwalt noch malsehr eindringlich reden, was etwaige Honorarforderungen angeht:-)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Urheberrecht: Keine Kostendeckelung bei PC-Spiel und keine ausreichende Sicherung durch Portsperrung von DAMerrick</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/filesharing-keine-kostendeckelung-bei-pc-spiel-und-keine-ausreichende-sicherung-durch-portsperrung/comment-page-1/#comment-293</link>
		<dc:creator>DAMerrick</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 10:42:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bella-ratzka.de/?p=1955#comment-293</guid>
		<description>Verstehe ich das richtig?
Das LG Köln sagt man ist immer schuld wenn man nicht die Computer 24/7 überwacht weil man weder den Familienmitgliedern trauen kann, noch genau beweisen kann das die Sicherheit des Systems von aussen nicht beeinträchtigt wurde?

Ich hoffe der Abgemahnte ist so intelligent und geht eine Instanz weiter, die sind da gerechter.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Verstehe ich das richtig?<br />
Das LG Köln sagt man ist immer schuld wenn man nicht die Computer 24/7 überwacht weil man weder den Familienmitgliedern trauen kann, noch genau beweisen kann das die Sicherheit des Systems von aussen nicht beeinträchtigt wurde?</p>
<p>Ich hoffe der Abgemahnte ist so intelligent und geht eine Instanz weiter, die sind da gerechter.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Filesharing: Gewerbliches Ausmaß &amp; relevante Verwertungsphase &#8211; OLG Köln zu den Hürden des Auskunftsanspruchs von Abmahnwahn 2.0 - allumfassend - Seite 314 - netzwelt.de Forum</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/filesharing-gewerbliches-ausmas-relevante-verwertungsphase-olg-koln-zu-den-hurden-des-auskunftsanspruchs/comment-page-1/#comment-292</link>
		<dc:creator>Abmahnwahn 2.0 - allumfassend - Seite 314 - netzwelt.de Forum</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 14:23:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bella-ratzka.de/?p=1930#comment-292</guid>
		<description>[...]  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu BGH legt Grenzwerte für &#8220;nicht geringe Menge&#8221; an Benzodiazepinen und Zolpidem fest von TK</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/bgh-legt-grenzwerte-fur-nicht-geringe-menge-an-benzodiazepinen-und-zolpidem-fest/comment-page-1/#comment-291</link>
		<dc:creator>TK</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Jan 2011 14:09:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bella-ratzka.de/?p=1923#comment-291</guid>
		<description>Ihre Herleitungen sind falsch, aber das Urteil trotzdem bemerkenswert. Der Senat schließt zwar die Existenz von Konsumeinheit und gefährlicher Dosis aus und folgt somit den Gutachtern des OLG und ihrem &quot;neuartigen Verfahrens&quot; zur Ermittlung der ngM anhand der Tagesdosis eines typischen Abhängigen und holt auch nur Gutachten bezogen auf den Tagesverbrauch ein. Jedoch behauptet er später S.23, dass die die Berechnung anhand der in der Rechtssprechung gängigen Methode Konsumeinheit x Maßzahl 60. Somit verwendet er doch die Konsumeinheit=Rauschdosis.
Bemerkswert ist hierbei, dass die Methode des Tagesverbrauches von den Verteidigern mit wissenschaftlicher Gegendarstellung als nicht anwendbar für die Bestimmung der ngM nachgewiesen wurde, da sie dazu führt, dass gefährlichere Drogen eine höhere ngM bekommen. Auch widerspricht die Ausrichtung am Tagesverbrauch eines typischen Abhängigen der bisherigen Ausrichtung am ungewohnten Konsumenten, um Toleranzentwicklung eines Stoffes nicht zu honorieren.
Weiterhin widerspricht sich der Senat bei der Festlegung der Maßzahl, da er zum einen Diazepam als gefährlicher als Heroin (Maßzahl 150) einordnet, jedoch diese bei Diazepam mit 60 festlegt.
Der Senat legt die höchste therapeutische Dosis bei 40mg fest, ein Blick in den Beipackzettel hätte gezeigt, dass dieser um über 50% höher liegt.
Der Senat orientiert sich somit  bei der Bestimmung des Qualifikationstatbestand ngM ausschließlich an therapeutischen Dosen und Anwendungsdauer. Somit ist die Grenze des Missbrauches gleichzeitig ngM. Folglich gibt es keine Taten unter diesem Qualifikationstatbestandes. Jedoch ist z.B. für Barbiturate genau jene Missbrauchsgrenze auch die Grenze der Erlaubnispflicht.

Wirkstoffkonzentration

Der Senat wählt Diazepam als Leitsubstanz, obwohl der eigene Gutachter ausführlich die Besonderheiten von Diazepam (Metaboliten und Halbwertzeiten) gegenüber allen anderen relevanten Stoffen darlegte. Diazepam taugt folglich nicht als Leitsubstanz. Der Senat bestimmt also die ngM einer Gruppe von Stoffen anhand eines neuen Verfahrens (Tagesverbrauch) für eine Substanz, die nicht als Leitsubstanz taugt, und ermittelt die restlichen Stoffe anhand von in der Wissenschaft umstrittenen Äquivalenzdosen.
Richtig wäre es z.B. gewesen, für Zolpidem, für das es Monointoxikationen, Todesfälle und somit eine gefährliche Dosis (der Gutachter des BGH bestimmte eine Letale Plasmakonzentration und Dosis)gibt, anhand der vorrangig zu verwendenden Methode zu bestimmen und daraus über Äquivalenzdosen die der anderen Stoffe zu ermitteln. Somit wäre man zumindest im Rahmen der bisherigen Rechtssprechung geblieben. Jedoch hätte dies auch zur Folge gehabt, dass die ngM um mindestens den Faktor 10 größer gewesen wäre. Aber sämtliche Ausführungen diesbezüglich liest der Senat unkommentiert und unbeachtet.
Wie heißt es so schön, &quot;hätten sie mal jemanden gefragt, der Ahnung hat&quot; bzw. &quot;Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...&quot;. Richter Winkler vom BGH führte einst aus, dass leider nicht jeder Richter am BGH Ahnung von der Bestimmung der ngM hat, was jedoch bisher kaum auffiel, da zum BGH meist nur die Fälle gelangten, in denen die ngM eh um ein Vielfaches überschritten ist. Jedoch war es in diesem Fall so, dass es sich um tausende Fälle handelt, in denen nur eine gerinde Anzahl  die ngM überschritt. Das Strafmaß hängt hier erheblich vom Qualifikationstatbestand der ngM ab.

In diesem Verfahren hat über die Instanzen sich jeder ein &quot;neues Verfahren&quot; ausgedacht, zu jedem konnte man Gegenargumente finden, die plausibel waren, somit wurde jeweils das Verfahren und die Argumente der vorherigen Instanz verworfen und neuer rechtswissenschaftlich gesehen Schwachsinn zur Bestimmung der ngM aus den Fingern gesogen. Leider war der BGH die höchste Instanz. Dies Argumente des Senats grenzen für mich an Rechtsbeugung, jedoch sind einem Normadressaten wohl die Hände gebunden. Es hat für Betroffene den Anschein, dass der BGH etwas ausschacherte, was die Fehler des OLG als solche offenbarte, aber den Strafrahmen/Strafbarkeit und ngM so wählte, dass die Münchner Justiz mit einem blauen Auge davon kommt, die Betroffenen mit der bereits abgesessenen U-Haft von 1,5-2,5 Jahren wohl auch die zu erwartende Strafe abgesessen haben und dann hoffentlich weitere Schritte vermeiden.
Leider scheint die Rechnung aufzugehen, denn die von Anwälten avisierten Kosten für die Erstellung einer Verfassungsbeschwerde von über 40.000 € kann man natürlich nicht aufbringen, wenn das OLG sämtliche Vermögenswerte bereits vor Jahren beschlagnahmt hat.

Grundsätzlich bleibt als Fazit und Warnung: Wer bei DocMorris Valium bestellt, die aus Holland gesendet wird, begeht eine Straftat, je nach Menge ein Verbrechen. Gleiches gilt, wenn man sich selbige aus dem Urlaub mitbringt, da nur der Grenzübertritt einen ausgenommenen Stoff zu einem Betäubungsmittel werden läßt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre Herleitungen sind falsch, aber das Urteil trotzdem bemerkenswert. Der Senat schließt zwar die Existenz von Konsumeinheit und gefährlicher Dosis aus und folgt somit den Gutachtern des OLG und ihrem &#8220;neuartigen Verfahrens&#8221; zur Ermittlung der ngM anhand der Tagesdosis eines typischen Abhängigen und holt auch nur Gutachten bezogen auf den Tagesverbrauch ein. Jedoch behauptet er später S.23, dass die die Berechnung anhand der in der Rechtssprechung gängigen Methode Konsumeinheit x Maßzahl 60. Somit verwendet er doch die Konsumeinheit=Rauschdosis.<br />
Bemerkswert ist hierbei, dass die Methode des Tagesverbrauches von den Verteidigern mit wissenschaftlicher Gegendarstellung als nicht anwendbar für die Bestimmung der ngM nachgewiesen wurde, da sie dazu führt, dass gefährlichere Drogen eine höhere ngM bekommen. Auch widerspricht die Ausrichtung am Tagesverbrauch eines typischen Abhängigen der bisherigen Ausrichtung am ungewohnten Konsumenten, um Toleranzentwicklung eines Stoffes nicht zu honorieren.<br />
Weiterhin widerspricht sich der Senat bei der Festlegung der Maßzahl, da er zum einen Diazepam als gefährlicher als Heroin (Maßzahl 150) einordnet, jedoch diese bei Diazepam mit 60 festlegt.<br />
Der Senat legt die höchste therapeutische Dosis bei 40mg fest, ein Blick in den Beipackzettel hätte gezeigt, dass dieser um über 50% höher liegt.<br />
Der Senat orientiert sich somit  bei der Bestimmung des Qualifikationstatbestand ngM ausschließlich an therapeutischen Dosen und Anwendungsdauer. Somit ist die Grenze des Missbrauches gleichzeitig ngM. Folglich gibt es keine Taten unter diesem Qualifikationstatbestandes. Jedoch ist z.B. für Barbiturate genau jene Missbrauchsgrenze auch die Grenze der Erlaubnispflicht.</p>
<p>Wirkstoffkonzentration</p>
<p>Der Senat wählt Diazepam als Leitsubstanz, obwohl der eigene Gutachter ausführlich die Besonderheiten von Diazepam (Metaboliten und Halbwertzeiten) gegenüber allen anderen relevanten Stoffen darlegte. Diazepam taugt folglich nicht als Leitsubstanz. Der Senat bestimmt also die ngM einer Gruppe von Stoffen anhand eines neuen Verfahrens (Tagesverbrauch) für eine Substanz, die nicht als Leitsubstanz taugt, und ermittelt die restlichen Stoffe anhand von in der Wissenschaft umstrittenen Äquivalenzdosen.<br />
Richtig wäre es z.B. gewesen, für Zolpidem, für das es Monointoxikationen, Todesfälle und somit eine gefährliche Dosis (der Gutachter des BGH bestimmte eine Letale Plasmakonzentration und Dosis)gibt, anhand der vorrangig zu verwendenden Methode zu bestimmen und daraus über Äquivalenzdosen die der anderen Stoffe zu ermitteln. Somit wäre man zumindest im Rahmen der bisherigen Rechtssprechung geblieben. Jedoch hätte dies auch zur Folge gehabt, dass die ngM um mindestens den Faktor 10 größer gewesen wäre. Aber sämtliche Ausführungen diesbezüglich liest der Senat unkommentiert und unbeachtet.<br />
Wie heißt es so schön, &#8220;hätten sie mal jemanden gefragt, der Ahnung hat&#8221; bzw. &#8220;Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal&#8230;&#8221;. Richter Winkler vom BGH führte einst aus, dass leider nicht jeder Richter am BGH Ahnung von der Bestimmung der ngM hat, was jedoch bisher kaum auffiel, da zum BGH meist nur die Fälle gelangten, in denen die ngM eh um ein Vielfaches überschritten ist. Jedoch war es in diesem Fall so, dass es sich um tausende Fälle handelt, in denen nur eine gerinde Anzahl  die ngM überschritt. Das Strafmaß hängt hier erheblich vom Qualifikationstatbestand der ngM ab.</p>
<p>In diesem Verfahren hat über die Instanzen sich jeder ein &#8220;neues Verfahren&#8221; ausgedacht, zu jedem konnte man Gegenargumente finden, die plausibel waren, somit wurde jeweils das Verfahren und die Argumente der vorherigen Instanz verworfen und neuer rechtswissenschaftlich gesehen Schwachsinn zur Bestimmung der ngM aus den Fingern gesogen. Leider war der BGH die höchste Instanz. Dies Argumente des Senats grenzen für mich an Rechtsbeugung, jedoch sind einem Normadressaten wohl die Hände gebunden. Es hat für Betroffene den Anschein, dass der BGH etwas ausschacherte, was die Fehler des OLG als solche offenbarte, aber den Strafrahmen/Strafbarkeit und ngM so wählte, dass die Münchner Justiz mit einem blauen Auge davon kommt, die Betroffenen mit der bereits abgesessenen U-Haft von 1,5-2,5 Jahren wohl auch die zu erwartende Strafe abgesessen haben und dann hoffentlich weitere Schritte vermeiden.<br />
Leider scheint die Rechnung aufzugehen, denn die von Anwälten avisierten Kosten für die Erstellung einer Verfassungsbeschwerde von über 40.000 € kann man natürlich nicht aufbringen, wenn das OLG sämtliche Vermögenswerte bereits vor Jahren beschlagnahmt hat.</p>
<p>Grundsätzlich bleibt als Fazit und Warnung: Wer bei DocMorris Valium bestellt, die aus Holland gesendet wird, begeht eine Straftat, je nach Menge ein Verbrechen. Gleiches gilt, wenn man sich selbige aus dem Urlaub mitbringt, da nur der Grenzübertritt einen ausgenommenen Stoff zu einem Betäubungsmittel werden läßt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Warum eine voreilige Zahlung bei einer Abmahnung teuer werden kann von Anonymous</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/warum-eine-voreilige-zahlung-bei-einer-abmahnung-teuer-werden-kann/comment-page-1/#comment-290</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 14:13:56 +0000</pubDate>
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		<description>[...]  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Mieter darf Kautionszahlung bis zur Nennung eines insolvenzfesten Mietkautionskontos verweigern von Gerald</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/mieter-darf-kautionszahlung-bis-zur-nennung-eines-insolvenzfesten-mietkautionskontos-verweigern/comment-page-1/#comment-289</link>
		<dc:creator>Gerald</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 10:21:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bella-ratzka.de/?p=1373#comment-289</guid>
		<description>Die Barzahlung ist auch schon länger nicht mehr standesgemäß. Seit 2001 gibt es die Möglichkeit die Kaution auf unterschiedlichste Art udn Weise anzulegen. So wurde es erlaubt diese auf einen Bausparvertrag zu legen sowie die Möglichkeit des Kautionsschutzbriefes kam auf. Zumal Kautionskonto ja nicht gleich Kautionskonto ist und es Unterschiede in der Verzinsung gibt. Je nach Kautionsbetrag lohnt es sich da schon umzugucken. Eine Übersicht von verschiedenen Anbieter findet man zum Beispiel unter http://mietkautionskonto.info/.
Gruß
Gerald</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Barzahlung ist auch schon länger nicht mehr standesgemäß. Seit 2001 gibt es die Möglichkeit die Kaution auf unterschiedlichste Art udn Weise anzulegen. So wurde es erlaubt diese auf einen Bausparvertrag zu legen sowie die Möglichkeit des Kautionsschutzbriefes kam auf. Zumal Kautionskonto ja nicht gleich Kautionskonto ist und es Unterschiede in der Verzinsung gibt. Je nach Kautionsbetrag lohnt es sich da schon umzugucken. Eine Übersicht von verschiedenen Anbieter findet man zum Beispiel unter <a href="http://mietkautionskonto.info/" rel="nofollow">http://mietkautionskonto.info/</a>.<br />
Gruß<br />
Gerald</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Die Polizei lernt! von LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#124; Wochenspiegel für die 3. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand</title>
		<link>http://www.bella-ratzka.de/die-polizei-lernt/comment-page-1/#comment-288</link>
		<dc:creator>LexisNexis® Strafrecht Online Blog &#124; Wochenspiegel für die 3. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 08:33:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bella-ratzka.de/?p=1796#comment-288</guid>
		<description>[...] 5. Zur nachtr&#228;glichen SV, ua. hier, hier, und hier. 6. &#220;ber die lernf&#228;hige Polizei, hier. 7. Zur Geschwindigkeits&#252;berschreitung gen&#246;tigt, vgl. hier. 8. Zur Betrugsstrafbarkeit [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] 5. Zur nachtr&#228;glichen SV, ua. hier, hier, und hier. 6. &#220;ber die lernf&#228;hige Polizei, hier. 7. Zur Geschwindigkeits&#252;berschreitung gen&#246;tigt, vgl. hier. 8. Zur Betrugsstrafbarkeit [...]</p>
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	</item>
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