Die Polizei lernt!

Ich war ernsthaft erstaunt, im Protokoll einer polizeilichen Vernehmung die folgenden Worte zu lesen:

Ich verweise darauf, dass sie als Zeuge zu keiner Aussage vor der Polizei verpflichtet sind, auf Ladung der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts aber zu erscheinen und auszusagen haben, wenn dem keine anderen Hinderungsgründe entgegenstehen.

Hier haben die Beamten also erkannt, dass auch für den Zeugen keinerlei Verpflichtung zur Aussage vor der Polizei besteht. Wenn man jetzt positiv davon ausgeht, dass diese Belehrung auch tatsächlich so (und so verständlich) dem Zeugen erteilt wurde, kann man ausnahmsweise mal nicht meckern.

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