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Filesharing: Abmahnung Kanzlei Rasch für Universal Music – “Grosse Freiheit” von Unheilig
Die Kanzlei Rasch mahnt derzeit für Universal Music Urheberrechtsverletzungen im Bezug auf das Album “Grosse Freiheit” der Band “Unheilig” ab.
Gefordert wird die übliche Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines “Vergleichsbetrages” von 1.200,00 EUR.
Auch hier ist, wie bereits in einem anderen Fall geschildert, interessant, dass die Abmahnung nicht einmal drei Wochen nach der behaupteten Rechtsverletzung bereits erstellt wurde. Im Hinblick auf sonst oftmals recht lange “Laufzeiten” legt dies den Verdacht nahe, dass hier evtl. tatsächlich eine einstweilige Verfügung nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Frist erfolgen soll.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte wie üblich nicht unterschrieben werden, bevor nicht ein Anwalt die Sache geprüft hat. Setzen Sie sich daher umgehend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung. Lassen Sie die Ihnen gesetzte Frist nicht verstreichen! Zahlen Sie nicht, bevor Sie Ihren Anwalt kontaktiert haben!
Ähnliches:
Filesharing: Abmahnung Kanzlei Denecke pp. für Digiprotect – Frauenarzt & Manny Marc – Disco Pogo
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt derzeit für die Digiprotect GmbH Urheberrechtsverletzungen des Werkes “Disco Pogo” von Frauenarzt & Manny Marc ab.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 480,- EUR.
Interessant ist, dass die Abmahnung sehr zeitnah zur Rechtsverletzung erfolgte. Die Verletzung soll am 16.03.2010 stattgefunden haben, die Abmahnung erging nur drei Wochen später.
Dies führt dazu, dass eine Versäumung der gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung die Gefahr einer einstweiligen Verfügung erheblich steigert. Dürfte die Gefahr einer einstweiligen Verfügung bei Verletzungen aus beispielsweise dem August letzten Jahres im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit als eher gering einzuschätzen sein, so sind derart kurzfristige Abmahnungen wie im mir vorliegenden Fall durchaus als Grundlage für eine einstweilige Verfügung und die entsprechende Kostenfolge denkbar.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist wie üblich mit einem Schuldeingeständnis und der Verpflichtung zur Zahlung einer bezifferten hohen Vertragsstrafe versehen, so dass diese nicht unterschrieben werden sollte.
Daher mein Rat: Lassen Sie die Ihnen gesetzte Frist auf keinen Fall verstreichen! Setzen Sie sich umgehend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung, der Sie über die weiteren Schritte beraten wird. Unterschreiben Sie nicht die begefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nichts, bevor nicht Ihr Rechtsanwalt die Sache geprüft hat!
Ähnliches:
Filesharing: Drohung mit einstweiliger Verfügung als stumpfes Schwert
Mir ist dieser Tage der Inhalt eines Schreibens der Kanzlei Waldorf zur Kenntnis gelangt, der mich schmunzeln ließ.
Der Betroffene (nicht mein Mandant!) soll im Mai 2009 das Hörbuch “Feuchtgebiete” von Charlotte Roche (Rechteinhaber: Verlagsgruppe Random House GmbH) zum Download angeboten haben. Abgemahnt (angeblich)wurde er hierfür von der Kanzlei Waldorf im Oktober 2009.
Er reagierte nicht. Nun erhielt er ein neues Schreiben der Kanzlei Waldorf, und zwar im März 2010! Darin wurde erneut die Abgabe der Unterlassungserklärung gefordert und in Aussicht gestellt, dass man notfalls einen Antrag auf einstweilige Verfügung wolle.
Diese Drohung ist in diesem Fall jedoch ein stumpfes Schwert. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht, im Wege einer eher summarischen Prüfung, ob ein Anspruch bestehen könnte. Dies kann ein Unterlassungsanspruch sein. Es prüft aber auch den Anordnungsgrund, die Eilbedürftigkeit. Ist diese schon diskutabel, wenn 5 Monate nach der Rechtsverletzung der Inhaber des Rechtes erst aktiv wird, so wird wohl spätestens dann kein Gericht mehr von der Eilbedürftigkeit ausgehen, wenn nach einer Abmahnung mehr als vier Monate ins Land gehen, ehe überhaupt ein weiteres Tätigwerden des abmahnenden Anwalts erfolgt. Konkret liegen 10 Monate zwischen angeblicher Rechtsverletzung und dem letzten Schreiben der Anwälte.
Trotzdem mein Rat: Der Betroffene hat hier erstmal Glück gehabt. Grundsätzlich kann jedoch zeitnah nach einer Rechtsverletzung und zeitnah nach einer Abmahnung eine einstweilige Verfügung drohen. Ignorieren Sie daher keinesfalls die Ihnen gesetzten Fristen sondern kontaktieren Sie zeitnah einen spezialisierten Anwalt.