Artikel-Schlagworte: „Registernummer“

Abmahnung! Fehlerhaftes Impressum bei fehlender Angabe des Registereintrags!

Wer eine Internetseite gewerblich betreibt muss ein Impressum (oder Anbieterkennzeichnung) vorhalten. Darin enthalten sein muss, sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Registernummer, die Registerbehörde und deren Sitz.

Fehlen derartige Angaben, so kann dies einen abmahnfähigen Verstoß darstellen. Das Landgericht Ingolstadt hat dies so entschieden und für einen derartigen Verstoß einen Streitwert von 1.500 € angenommen (LG Ingolstadt, Beschluss v. 06.02.2012, Az.: 1 HK O 105/12).

In der Vergangenheit hatte beispielsweise das LG Berlin (wie hier berichtet) die Auffassung vertreten, bei einem derartigen Verstoß handele es sich um eine Bagatelle. Wie der Kollege Ferner an dieser Stelle mitteilt, ist diese Entscheidung des LG Berlin zwischenzeitlich vom Kammergericht abgeändert worden. Damit liegen nunmehr Kammergericht, LG Ingolstadt und bereits seit Jahren das OLG Hamm (siehe hier) auf einer Linie.

Aus diesem Grunde sollten sie der Erstellung ihres Impressums wie auch ihrer gesamten Internetpräsenz erhebliche Aufmerksamkeit widmen, um teuere Abmahnungen oder gar einstweilige Verfügungen zu vermeiden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen jederzeit zur Prüfung Ihrer Internetpräsenz sowie des Impressums auf etwaige Mängel und fehlerhafte oder fehlende Angaben zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Ähnliches:

Telefon: 03475 / 6129960

Fax: 03475 / 6129966


Bella & Ratzka Rechtsanwälte
Markt 26
06295 Lutherstadt Eisleben

E-Mail: info@bella-ratzka.de
Web: www.bella-ratzka.de


In eigener Sache!
Auf unserer Facebook-Seite erfahren sie noch mehr über uns. Neben Anekdoten und Notizen aus dem Anwaltsalltag weisen wir auch auf spannende Beiträge aus dem Web und die ein oder andere Besonderheit hin. Folgen Sie uns!
News-Archiv