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Artikel-Schlagworte: „Selbstverteidigung“

9 km/h zu schnell und dann an der Bundesrepublik zweifeln…das kann dann schonmal den Führerschein kosten!

Es gibt schon abenteuerliche Formen der Selbstverteidigung gegen Bußgeldbescheide. Eine der sicherlich außergewöhnlichsten Versuche startete offenbar ein Thüringer, der, nachdem ihm der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, wohl Zweifel an der Existenz der Bundesrepublik Deutschland hegte und sich als DDR-Bürger auf ein Recht aus Selbstverwaltung berief.

Die Nummer hatte offenbar sogar zunächst Erfolg, wurde doch das Bußgeldverfahren gegen ihn eingestellt. Das Gericht machte aber nunmehr die zuständige Führerscheinstelle auf gewisse Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Busfahrers aufmerksam. Als dieser nunmehr einige Zeit später seinen Busführerschein verlängern wollte, verlangte die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten zur Frage der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr.

Der Betroffene lehnte ab. Die Behörde verweigerte die Verlängerung des Führerscheins. Die Verwaltungsgerichte gaben der Behörde Recht.

Es käme nunmehr, da der Betroffene das Gutachten verweigerte, nicht einmal mehr darauf an, ob er tatsächlich unzurechnungsfähig sei, oder nicht. Das Gutachten habe aufgrund der Argumentation im Bußgeldverfahren in der Tat verlangt werden dürfen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Betroffene sich wohl später von der Argumentation wieder distanziert hatte.

In der Tat ist es so, dass die Führerscheinstelle bei Zweifeln an der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges ein ärztliches Gutachten verlangen darf. Verweigert der Betroffene dieses Gutachten, so kommt es nicht mehr darauf an, ob er geeignet ist oder nicht. Die Verweigerung selbst gibt der Behörde das Recht, die Ausstellung oder Verlängerung eines Führerscheins zu verweigern, es sei denn, die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens wäre schon rechtswidrig gewesen (z.B. vollkommen ohne jeden Verdachtsmoment).

Unser Rat: Bei Problemen mit der Wiedererteilung, Neuerteilung oder Verlängerung eines Führerscheins kann ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt helfen, rechtliche Klippen zu Umschiffen. Der Thüringer Busfahrer seinerseits hätte jedoch schon im Bußgeldverfahren einen Verteidiger beauftragen sollen. Dieser hätte ihm den Ausgang seiner Verteidigungsstrategie wahrscheinlich schon vorhersagen können.

Über die Entscheidung berichtete beck-aktuell hier.

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