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Veranstaltungshinweis: Internetrecht für Unternehmer – Rechtliche Probleme der eigenen Internetpräsenz

Unter dem Titel “Wie vermeiden Unternehmen rechtliche Probleme bei der Gestaltung der Internetpräsenz” werde ich am 12.10.2011 bei einem lokalen Treffen für Unternehmer und Existenzgründer über eben jenes Thema sprechen und konkrete Schwierigkeiten, Stolperfallen und mögliche Lösungen aufzeigen, um Unternehmer und insbesondere Existenzgründer für die Abmahngefahren im Internet zu sensibilisieren.

Themen werden unter anderem das Impressum, die Widerrufsbelehrung, die Verarbeitung und Speicherung von Daten etc. sowie die Nutzung von Social Media Plugins sein.

Das Treffen wird von Jana Burghardt, Coach für Existenzgründer und Beraterin für Social Media Marketing organisiert und findet im Rosenhotel Sangerhausen statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Vorrangig angesprochen sind Unternehmer und Existenzgründer aus der Region Mansfeld-Südharz.

Zur Anmeldung geht es hier.

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DL-InfoV – Gefahr neuer Abmahnungen durch neue Informationspflichten für Dienstleister

Sie gilt seit heute, die neue Verordnung über die Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV) und bringt Dienstleistern neue Gefahren durch Abmahnungen von Konkurrenten.

Die Verordnung gilt für alle, die Dienstleistungen erbringen, egal wem gegenüber und egal in welcher Weise. Sie gilt also im Internet für die Betreiber von Online-Shops ebenso wie für die Betreiber von Webseiten, über die Dienstleistungen beworben werden. Auch soweit eine Website selbst eine Dienstleistung darstellt, gilt die DL-InfoV.

So ganz neu sind die Vorschriften jedoch nicht. Teilweise sind Informationspflichten für Online-Angebote bereits in §§ 5 und 6  Telemediengesetz (TMG), in der BGB-Informationspflichtenverordnung sowie in der Preisangabenverordnung geregelt.

Bei den ständig bereitszuhaltenden Informationen ist insbesondere die neue Pflicht zu Angaben bezüglich eventuell bestehender Berufshaftpflichtverordnungen hervorzuheben (§ 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV).

Darüber hinaus muss unter anderem über vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen informiert werden. Dies ist jedoch bereits zur wirksamen Einbeziehung der AGB gegenüber Verbrauchern zwingend notwendig, so dass auch dies insoweit nicht wirklich neu ist.

Hinzu kommen neue Regelungen zu auf Anfrage zur Verfügung zu stellender Informationen (berufsrechtliche Regelungen, multidisziplinäre Tätigkeiten, berufliche Gemeinschaften) sowie Reglungen im Bezug auf die Art und Weise, wie diese Informationen vorgehalten werden mussen und Regelungen bezüglich der Darstellung von Preisangaben.

Sie sollten daher Ihre Online-Shops, Webseiten sowie Ihre Produkt-/Dienstleistungsinformationen oder sonstige Informationsblätter auf die Einhaltung der neuen Informationspflichten prüfen lassen. Bei dieser Gelegenheit kann auch gleich geprüft werden, ob die bisher bestehenden Regelungen eingehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich anwaltlich beraten. Eine entsprechende Prüfung ist in meiner Kanzlei in der Regeln in sehr kurzer Zeit zu realisieren und kann auf Wunsch auch die Prüfung bestehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) beinhalten. Hier finden Sie alle notwendigen Kontaktinformationen.

Zum Text der DL-InfoV

Ähnliches:

Telefon: 03475 / 6129960

Fax: 03475 / 6129966


Bella & Ratzka Rechtsanwälte
Markt 26
06295 Lutherstadt Eisleben

E-Mail: info@bella-ratzka.de
Web: www.bella-ratzka.de


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