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Wettbewerbsrecht: Gebrauchtwagen in falscher Suchrubrik (Kilometerangabe)

Stellt ein gewerblicher Anbieter auf einer Internetplattform ein Gebrauchtwagenangebot in die Rubrik “bis 5.000km” ein und weist bereits im Angebotstitel auf eine höhere Laufleistung hin (hier ca. 112.000km), so handelt es sich nicht um ein Angebot, welches den Verbraucher im Bezug auf die Kilometerleistung des angebotenen KfZ in die Irre führt. Eine wettbewerbswidrige Handlung ist diesbezüglich nicht gegeben. So sieht es, abweichend von den Vorinstanzen, der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 6.10.2011, Az.: ­ I ZR 42/10 ).

Der Beklagte hatte das Fahrzeug in der bezeichneten Rubrik mit der Überschrift “BMW 320 d Tou.* Gesamt-KM 112.970** ATM- 1.260 KM**” eingestellt. Die Klägerseite sah darin einen Wettbewerbsverstoß. Der BGH sah zwar die unwahre Angabe, nicht jedoch die Irreführung des Verbrauchers. Es beruhigt, dass der BGH genügend Vertrauen in die Lesefähigkeiten deutscher Verbraucher hat.

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