Arbeitsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht | Bußgeldrecht | Internetrecht | Filesharing | Social Media & Recht | Gewerblicher Rechtschutz | Mietrecht

Wie man mit eidesstattlichen Versicherungen Unterlassungsansprüche von Filesharing-Abmahnern bekämpft…

…erklärt der Kollge Wekwerth an dieser Stelle sehr eindrucksvoll.

Die Abgemahnte hatte auf Rat von Freunden hin auf eine Abmahnung nicht reagiert und sah sich somit einer einstweiligen Verfügung im Hinblick auf die vermeintlichen Unterlassungsansprüche des Rechteinhabers ausgesetzt. Nunmehr anwaltlich vertreten wurde nach Erlaß der einstweiligen Verfügung Widerspruch eingelegt. Dieser wurde mit eidesstattlichen Versicherungen der Familienmitglieder, die allesamt besagten, dass weder die Abgemahnte noch sonstige Familienmitglieder die Rechtsverletzung begangen haben können, versehen.

Obzwar das Landgericht Hamburg in diesem Verfahren (Urteil v. 11.08.2010, Az.: 308 O 171/10) die eidesstattlichen Versicherungen für fast zu perfekt hielt (will heißen, sie erschienen offenbar ein wenig zu konstruiert), kam es dennoch zu dem Ergebnis, dass es keinen Zweifel an der Wahrhaftigkeit der Aussagen der Familienmitglieder habe. Die einstweilige Verfügung wurde daher aufgehoben.

Trotz dieses sehr erfreulichen Ergebnisses kann vor dieser Vorgehensweise der Abgemahnten nur gewarnt werden. Dass das LG Hamburg die eidesstattlichen Versicherungen entsprechend bewertete, bedeutet nicht, dass andere Gerichte dies ebenso halten. Es bedeutet nicht einmal, dass das LG Hamburg in ähnlich aber nicht zu 100% gleich gelagerten Fällen eine solche Entscheidung noch einmal treffen wird. Generell sollte immer auf eine Abmahnung reagiert werden. Geht der Schuss nämlich nach hinten los und die einstweilige Verfügung hat Bestand, so treffen den Abgemahnten erhebliche Kosten.

.

Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie daher schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. Gern stehen wir diesbezüglich zu Ihrer Verfügung.

.

Dank auch an den Kollegen Dosch für diesen Hinweis.

Ähnliches:

1 Kommentar zu „Wie man mit eidesstattlichen Versicherungen Unterlassungsansprüche von Filesharing-Abmahnern bekämpft…“

Kommentieren

Telefon: 03475 / 6129960

Fax: 03475 / 6129966


Bella & Ratzka Rechtsanwälte
Markt 26
06295 Lutherstadt Eisleben

E-Mail: info@bella-ratzka.de
Web: www.bella-ratzka.de


In eigener Sache!
Auf unserer Facebook-Seite erfahren sie noch mehr über uns. Neben Anekdoten und Notizen aus dem Anwaltsalltag weisen wir auch auf spannende Beiträge aus dem Web und die ein oder andere Besonderheit hin. Folgen Sie uns!
News-Archiv