Die Münchner Kanzlei Waldorf mahnt derzeit für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing am Werk „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ ab.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 956,00 €.
Weder sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet noch vorbehaltslose Zahlungen geleistet werden. Vielmehr sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und prüfen, ob Zahlungsansprüche der Gegenseite bestehen.