Was dabei rauskommen kann, wenn sich ein juristisch nicht vorgebildeter User, der von einem Urheberrechtsinhaber abgemahnt wurde, eine eigene Unterlassungserklärung zusammenbastelt, beschreiben die Kollegen Dr. Damm & Partner hier sehr eindrucksvoll.
Niemand ist im Übrigen davor sicher, dass nicht auch eine aus einschlägigen Foren gezogene Unterlassungserklärung zu ähnlichen Kunstwerken führen kann. Es bleibt also dabei: Wer abgemahnt wurde, sollte schnellstens einen spezialisierten Anwalt aufsuchen!