Nachdem der Bundesrat bereits im Mai 2010 einen entsprechenden Vorschlag in den Bundestag eingebracht hatte ist nun ein Entwurf der Bundesregierung gebilligt worden, mit dem per Gesetz (BR-Drs. 486/11) der Strafrahmen für den Tatbestand des § 113 StGB erweitert wird und nunmehr bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden. (Quelle: beck aktuell)
Ob dies tatsächlich zu einem Rückgang dieser Straftaten und damit zu einem besseren Schutz von Vollstreckungsbeamten führt, wird sich in der Zukunft zeigen.