Schon vor 10 Jahren deutete es sich an (siehe hier), jetzt ist es soweit:
Mit dem "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" hat der Gesetzgeber quasi eine Aussagepflicht gegenüber der Polizei eingeführt.
Der neue §163 StPO bekommt u.a. die neuen Absätze 3 und 4:
„(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde ...
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