Das Jahr 2017 hat begonnen und damit endete die Möglichkeit für Vermieter, Betriebskosten aus dem Abrechnungsjahr 2015 gegenüber den Mietern geltend zu machen. Was konkret bedeutet dies aber für Vermieter und Mieter?
Selbstverständlich kann die Betriebskostenabrechnung auch jetzt noch erstellt und dem Mieter zugestellt werden. In den meisten Fällen ist dies sogar notwendig. Denn schließlich hat der Mieter ein Recht auf diese Abrechnung. Mieter, die Sozialleistungen beziehen, müssen die Abrech...
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Betriebskosten
Kein Betriebskostenkatalog im Mietvertrag notwendig
In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 I 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I. S. 2347) ist damit die Umlage der in § 556 I 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart. (Leitsatz des Gerichts)
(BGH, Urteil...
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Mietrecht: Verjährungfrist für Anspruch auf Betriebskostennachzahlung beginnt erst bei Kenntnis des Anspruchsgrundes
Der Mieter zahlte neben seiner Kaltmiete Betriebskostenvorauszahlungen an den Vermieter. Dieser rechnete, nach Ablauf des Berechnungszeitraumes, die Betriebskosten ab, behielt sich jedoch die Nachberechnung aufgrund zu erwartender rückwirkender Neufestsetzung der Grundsteuer vor. So geschehen unter anderem für die Jahre 2002 bis 2006.
Das zuständige Finanzamt setzte sodann im Dezember 2007 die Grundsteuer für die Jahre ab 2002 rückwirkend neu fest. Der Vermieter berechnete daraufhin die Betri...
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Mietrecht: Ordentliche Kündigung bei nur kurzem Zahlungsverzug schon möglich
Wer mit der Zahlung seiner Miete in Rückstand gerät, läuft Gefahr, die Wohnung durch Kündigung des Vermieters zu verlieren. In der Regel geschieht dies nach mehr als 2 Monaten durch eine fristlose Kündigung.
Der vom Bundesgerichtshof aktuell zu entscheidende Fall (Urteil vom 10.10.2012, Az.: VIII ZR 107/12) lag etwas anders. Der Vermieter setzte offenbar nach einer Modernisierung der Heizungsanlage die Miete und Betriebskosten neu fest. Nachdem der Mieter schon seine Betriebskostenvorauszahlu...
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Mietrecht: Rauchmelder wird verpflichtend!
Dass Rauchmelder Leben retten können, dürfte allgemein bekannt sein. Für Vermieter und Mieter ergibt sich daher ein gesteigertes Interesse, zur Installation derartiger Geräte, um Gefahren für Leib, Leben und Eigentum zu minimieren.
Die Installation von Rauchmeldern ist mittlerweile gar gesetzliche Verpflichtung geworden. Dies betrifft in der Regel neu erbauten Wohnraum. Nach Ablauf entsprechender Übergangsfristen – diese Frist läuft in Sachsen-Anhalt bis zum 31.12.2015 – müssen jedo...
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Mietrecht: Mieter muss Einbau von funkbasierten Ablesesystemen dulden
Die Vermieterin wollte im Zuge eines Regelaustausches die bisherigen Ablesevorrichtungen bezüglich der Heizung sowie bezüglich des Warm- und Kaltwasserverbrauches in dem, unter anderem von der Beklagten bewohnten Mehrfamilienhaus, durch ein funkbasiertes Ablesesystem ersetzen lassen. Die Beklagte, die den Austausch verweigerte, ist nun, wie auch in den Vorinstanzen, vom Bundesgerichtshof zu Duldung verpflichtet worden (Urteil vom 29.09.2011, Az.: VIII ZR 326/10).
Der BGH stellte klar, dass de...
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Mietrecht: Kein Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenerhöhungen
Erhöht der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters, so hat er hierbei die vorherige Betriebskostenabrechnung wie auch eine konkret erwartete Entwicklung der zukünftigen Betriebskosten zugrunde zu legen. Ein abstrakter Sicherheitszuschlag, der ohne konkrete Anhaltspunkte für Kostensteigerungen einzelner Betriebskosten vorgenommen wird, ist hingegen unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom gestrigen Tag entschieden (BGH, Urteil v. 28.09.2011, Az.: VIII ZR 294/10 )....
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Kein Schuldanerkenntnis durch vorbehaltlose Auszahlung eines Betriebskostenguthabens
Der Vermieter hatte dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung erteilt und das sich ergebende Guthaben an den Mieter überwiesen. Sodann hatte er festgestellt, dass ein Teil der Heizölkosten nicht berücksichtigt wurde. Aufgrund der erneuten Abrechnung ergab sich ein geringeres Guthaben. Die Differenz holte sich der Vermieter per bestehender Einzugsermächtigung vom Mieter zurück. Letzterer klagte nunmehr auf Auszahlung dieses Betrages. Er meinte offenbar, dass der Vermieter mit der Zahlung des Gutha...
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