Die Auflage einer Verwaltungsbehörde, nach welcher ein Handwerksbetrieb für seinen gesamten Fuhrpark Fahrtenbücher zu führen hat, ist jedenfalls dann rechtswidrig, wenn konkret keine unaufklärbaren Verkehrsverfehlungen mit allen oder mehreren Fahrzeugen zu befürchten ist (VG Mainz , Beschluss vom 02.12.2015 - 3 L 1482/15.MZ).
Mit einem der Fahrzeuge des Klägers war ein Verkehrsverstoß begangen wurden, bei dem nicht geklärt werden konnte, wer das Fahrzeug gefahren hat. Unter bestimmten Umständ...
More
Fahrtenbuchauflage
Keine Fahrtenbuchauflage ohne Akteneinsicht
Gewährt die Bußgeldbehörde dem Halter eines Fahrzeuges keine Akteneinsicht, sodass dieser bei mehreren in Betracht kommenden Verantwortlichen für eine Ordnungswidrigkeit, prüfen kann, wer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat, so kann dem Halter in der Folge nicht die Führung eines Fahrtenbuches zur Auflage gemacht werden.
Nachdem das Fahrzeug der Antragstellerin mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, erhielt die Antragstellerin einen Anhörungsbogen. Durch ihren Prozessbevol...
More
Unzureichende Ermittlungen stehen Fahrtenbuchauflage entgegen
Wenn eine Bußgeldstelle nur unzureichende Ermittlungen hinsichtlich des Fahrers eines Tatfahrzeuges anstellt, so ist eine Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter des Fahrzeuges nicht gerechtfertigt (VG München, Beschluss vom 18.5.2015, AZ: M 23 S 15.919).
Mit dem Fahrzeug des Antragstellers wurden mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen durch offensichtlich weibliche Personen begangen. Befragt dazu als Zeuge, teilte er mit, zu den fraglichen Zeitpunkten das Fahrzeug an seinen Sohn verliehen ...
More
Fahrtenbuchauflage für kompletten Fuhrpark? So schnell geht das nicht!
Das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz, Beschluss vom 14.05.2012, Az.: 3 L 298/12.MZ) hatte in einem Fall zu entscheiden, der nahe an eine Behördenposse heranreicht.
Die Antragstellerin ist Halterin von mehr als 90 Fahrzeugen, verteilt im Bundesgebiet. Mit einem Fahrzeug war eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung begangen worden. Der verantwortliche Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Da zudem in den Jahren 1998 - 2011 in vier weiteren Fällen ebenfalls Fahrer nicht ermittelt werden ...
More
Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage unter Anordnung des Sofortvollzuges auch zulässig ist, wenn der Fahrzeughalter bislang keine Verkehrsverstöße begangen hat.
Es sei rechtlich irrelevant, dass der Fahrzeughalter selbst nicht gefahren ist oder bislang keine Verkehrsverstöße begangen hat.
Quelle: Beck-Aktuell
Hintergrund:
Wird ein Verkehrsverstoß mit einem Fahrzeug begangen, so ist es oft nicht möglich, den...
More