Das Arbeitsgericht Mannheim hat die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung gegen einen offenbar rechtsextremen Horterzieher bestätigt (ArbG Mannheim , Urteil vom 19.05.2015 - 7 Ca 254/14).
Der Erzieher war fristlos entlassen worden, nachdem man festgestellt hatte, dass sich seine rechtsextreme im Tragen szenetypischer Kleidung, in der Teilnahme an NPD-Veranstaltungen sowie durch seinen Facebook-Auftritt manifestierte.
Die gegen die Entlassung erhobene Kündigungsschutzklage blieb ohne Er...
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