Klauseln in Handy-Verträgen, die eine Sperrung des Anschlusses bereits ab einem Zahlungsrückstand von 15,50 € enthalten, sind nach Meinung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17.02.2011, Az.: III ZR 35/10) unwirksam.
Unter Verweis auf § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG (dort wird die Sperrung von Festnetzanschlüssen geregelt) hält der BGH auch im Mobilfunkbereich einen Zahlungsrückstand von 75 € für notwendig, um es dem Mobilfunkprovider zu ermöglichen, den Handyanschluss zu sperren.
Für wirksam erac...
More