Ein Amtsgericht schreibt in einer Bußgeldsache unserem Mandanten:
„Sehr geehrter Herr …,
in der Bußgeldsache gegen Sie
wegen Vergewaltigung
wird der Termin vom …… aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
…“
Ob der falsche Textbaustein reinrutschte, weil es sich um eine „Verkehrsordnungswidrigkeit“ handelte?!